Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine

Geschäftsbedingungen (AGB) der MK-MediaAgentur


Stand: April.2025



§1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen MK-MediaAgentur, Stadel 10b, 86424 Dinkelscherben (im Folgenden "Agentur") und dem Auftraggeber (im Folgenden "Kunde"), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.



§2 Vertragsgegenstand und Leistungen


(1) Die Agentur erbringt Beratungs-, Planungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich Radiowerbung, TV-Werbung, Webdesign und Multiposting. Optional erfolgt die Koordination von Kreativ- und Produktionsleistungen.


(2) Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot.


(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer oder Kooperationspartner einzusetzen.



§3 Mitwirkungspflichten des Kunden


(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen,

Materialien, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.


(2) Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.



§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen


(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


(2) Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem Angebot oder Vertrag. Mediakosten und Produktionskosten werden gesondert ausgewiesen.


(3) Die Vergütung kann sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu den Stundensätzen, welche im Angebot genannt sind, berechnen.

Die dortigen Endpreise sind als Kostenvoranschlag zu verstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stundenaufstellungen des Auftragnehmers abzuzeichnen.

(4) Fremdleistungen, insbesondere Produktionsleistungen Dritter, können mit einem Handling-Aufschlag von 30% erechnet werden.


(5) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.


(6) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.


(7) Bei einer Stornierung des Auftrages weniger als 3 Kalendertage vor Beginn der Arbeiten hat der Auftraggeber eine Stornierungsgebühr von 35% der Auftragssummen zu entrichten. Dem Auftraggeber steht es frei, einen geringen Schaden nachzuweisen.

(8) Die Agentur ist berechtigt, Mediaeinkäufe zu eigenen Konditionen (z. B. unter Berücksichtigung von Rabatten, Boni, AE-Provisionen oder Sonderkonditionen) zu tätigen. Die dem Kunden berechneten Media-Preise können marktüblich kalkulierte Agenturaufschläge enthalten. Etwaige Vorteile aus dem Einkauf verbleiben bei der Agentur und dienen der Abgeltung ihrer Vermittlungs-, Buchungs- und Abwicklungsleistungen. Eine Offenlegung dieser Konditionen gegenüber dem Kunden erfolgt nicht.



§5 Auslagen


5.1. Auslagen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten. Reisen für den Auftragnehmer werden mit 50 ct. pro gefahrenen Kilometer und 65 € pro Stunde pro Person angesetzt.



§6 Nutzungsrechte


(1) Nutzungsrechte an kreativen oder produzierten Leistungen (z. B. Radiospots) werden nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.


(2) Weitergehende Nutzungen, Bearbeitungen oder Weitergaben bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.



§7 Haftung und Gewährleistung


(1) Die Agentur haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).


(2) Die Haftung ist in der Höhe auf den Auftragswert begrenzt.


(3) Für Inhalte, Unterlagen und Werbematerialien, die vom Kunden stammen, übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.


(4) Ein bestimmter Werbeerfolg wird nicht geschuldet.



§8 Vertragsbeendigung


(1) Der Vertrag endet mit Abschluss der im Einzelvertrag definierten Leistung.


(2) Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, ebenso wie bereits entstandene Fremdkosten.



§9 Referenznennung


Die Agentur ist berechtigt, den Kunden sowie durchgeführte Projekte als Referenz in Eigenwerbung zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.



§10 Haftung, Endabnahme


10.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sowie für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das gilt auch für Schäden, die aus einer Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder einer unerlaubten Handlung resultieren.


10.2. Die unverlangte Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


10.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Ton.


10.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe, Layouts, sonstigen Arbeiten und Designs. Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber entsprechende Recherchen unternimmt.


10.5. Nach Abschluss des Projekts stellt der Auftragnehmer das Projekt zur Abnahmeprüfung. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer in Textform beim Auftraggeber geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


10.6. Ansprüche auf Werkmangel- oder Sachmangelhaftung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme / Lieferung. Die Haftungsklausel gemäß Ziff. 8.1. bleibt hiervon unberührt.



§11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Rechte Dritter


11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er eine Änderung zu beauftragen und die Mehrkosten zu tragen.


11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer nach einer entsprechenden Behinderungsanzeige eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.


11.3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftragnehmer wegen der Verwendung der vom Auftraggeber bereit gestellten Inhalte von dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber auf Anfrage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen Weisung über das weitere Vorgehen zu erteilen. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als berechtigt ansehen, hat er dem Auftragnehmer sämtlichen Schaden zu ersetzen, welcher diesem durch die Inanspruchnahme Dritter entsteht. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als unberechtigt ansehen, hat er den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von jeglichen Kosten, Auslagen und Forderungen freizustellen.



§12 Vertraulichkeit und Datenschutz


(1) Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.


(2) Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.



§13 Schlussbestimmungen


(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist.


(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.